Rechtsprechung
BVerwG, 26.07.1999 - 8 B 176.99 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung von Beweismitteln oder zu beweisenden Tatsachen im Rahmen der Aufklärungsrüge - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes - Beweislastverteilung bei gutgläubigem Erwerb
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.03.1999 - 29 A 57.95
- BVerwG, 26.07.1999 - 8 B 176.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1999 - 8 B 176.99
Ist somit die Annahme des Verwaltungsgerichts verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, es bestünden greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für die Unredlichkeit der Kläger, so entspricht es entgegen der Auffassung der Beschwerde der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 22 S. 51 ) und ist deshalb ebenfalls nicht verfahrensfehlerhaft, dem Erwerber die materielle Beweislast zuzuordnen, wenn sich die Redlichkeit des Erwerbs letztlich nicht zur vollen Überzeugung aufklären läßt.